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-Menschen aus welchen Nationalitäten können in der Türkei Immobilien erwerben?
Die Türkei hat mit den unten aufgeführten Ländern ein gegenseitiges Abkommen im Verkauf von Grundstücken und Immobilien; Deutschland, Österreich, Schweiz, Belgien, Niederlande, England, Irland, Spanien, Italien, Luxemburg, Norwegen, Australien, Frankreich, Griechenland und manchen afrikanischen und amerikanischen Staaten.
-Aus welchen Gebieten der Türkei können Bürger anderer Nationalitäten Immobilien erwerben?
Freie Immobilien oder Grundstücke können von Bürgern der oben aufgeführten Nationalitäten von einem Türken oder von einem Fremden aufgekauft werden, vorausgesetzt dass sie sich innerhalb der Gemeindegrenzen befinden..
-Welche Art von Dokumenten benötige ich?
Freie Immobilien oder Grundstücke können von Bürgern der oben aufgeführten Nationalitäten von einem Türken oder von einem Fremden aufgekauft werden, vorausgesetzt dass sie sich innerhalb der Gemeindegrenzen befinden.
-Muss ich mir vor dem Kauf die türkische Staatsbürgerschaft aneignen?
>Nein, auch diejenigen, die die türkische Staatsbürgerschaft nicht besitzen und in der Türkei nicht wohnen, können in der Türkei Immobilien erwerben.
-Muss ich vor der Einreise in die Türkei ein Visum beantragen?
Ja, die meisten der Personen mit fremder Staatsangehörigkeit müssen vor der Einreise in die Türkei ein Visum beantragen. Dieses Dokument kann von der Dienststelle des Einwandereramts auf Ihre Einreise in die Türkei hin verlangt werden – die augenblicklich gültigen Gebühren für ein Besuchervisum betragen für irländische Staatsbürger 10 Dollar und für Staatsbürger aus dem Vereinigten Königsreich 10 Dollar. Die Gebühren sind entsprechend der Staatsbürgerschaften in unterschiedlichen Höhen. Falls Sie einen unterschiedlichen Reisepass besitzen, können Sie aus diesem Grunde von der lokalen türkischen Botschaft Ihre einzuzahlende Gebühr erfahren,.
-Wie lange kann ich mit dem normalen Besuchervisum in der Türkei bleiben?
Besuchervisen sind für 3 Monate gültig.
-Kann ich für eine noch längere Zeit ein Besuchervisum bekommen?
Ja, Sie können von Ihrer lokalen Botschaft ein länger befristetes Aufenthaltsvisum vor Ihrer Türkeireise beantragen. Im Allgemeinen werden diese Visen für einen Zeitraum von einem Jahr ausgestellt. Nach Ablauf von 3 Monaten können Sie als eine Alternative es vorziehen, eine Tagesreise oder eine Reise mit einer Übernachtung an eine der griechischen Inseln abzustatten und können damit bei der Einreise zurück in die Türkei ein neues Visum, mit Gültigkeit für 3 Monate, beantragen.
-Kann ich in der Türkei ein Darlehen gegen Hypothek aufnehmen, um die von mir erworbene Immobilie zu finanzieren?
Ja, Personen mit fremder Staatsangehörigkeit sind gegenwärtig in der Türkei berechtigt, entsprechend der Immobilie die sie erwerben möchten, ein Darlehen gegen Hypothek oder andere finanzielle Verpflichtungen aufzunehmen. Für weitere Information, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.
-Wie sind die Zahlungsbedingungen der von mir erworbenen Immobilie?
Die meisten Kunden verwirklichen vor ihrer Türkeireise mittels Banken oder Finanzeinrichtungen eine Finanzorganisation oder verwirklichen diese Organisation, sofort nach der Rückkehr zu Hause. Die bekanntesten Finanzierungsmethoden gemäß unsere Erfahrungen sind, die Eigentümer im eigenen Land erneut unter Hypothek zu stellen, persönliche Ersparnisse oder individuelle Kredite.
Muss ich in der Türkei ein Bankkonto einrichten? ?
Nein, es ist nicht notwendig in der Türkei ein Konto einzurichten, da die Möglichkeit besteht das Geld direkt von Ihrem Bankkonto in Ihrem Lande, zu dem Bankkonto des Verkäufers zu transferieren. Jedoch eröffnen die meisten Menschen ein Bankkonto in der Türkei, um vor der Reise ihre Fonds zu transferieren und somit sind ihre Fonds bei der Fertigstellung des Vertrages einsatzbereit. Diese Methode ist auch gleichzeitig nützlich, bei Regelung der Bezahlung von Dienstleistungsrechnungen. Falls Sie ein Bankkonto einrichten möchten, können wir Ihnen dabei behilflich sein.
-Muss ich in der Türkei, als Besitzer einer Immobilie mich eintragen lassen, um Steuern zu bezahlen?
Ja, allerdings ist dies eine ganz einfache Prozedur, wobei wir Ihnen Hilfestellung geben können.
-Kann ich das Haus und das Inventar in der Türkei versichern lassen?
Ja, viele bekannte internationale Versicherungsgesellschaften und einheimische türkische Einrichtungen bieten Gebäude und Inventarversicherungen an. Die Versicherung gegen Erdbeben ist im Augenblick in der Türkei eine Pflichtversicherung und kann leicht abgeschlossen werden und ist eine einfache Prozedur.
In welcher Weise kann ich Dienstleistungsunternehmen wie, Erdgas, Elektrizität und Telefon organisieren?
Wir werden Ihnen bei der Realisierung dieser Organisationen behilflich sein, da dies ein Teil des Kaufvorganges ist. Die Einrichtungsgebühren für diese Dienstleistungen sind einmalig zu zahlen – zur Zeit werden an fremde Staatsangehörige keine Telefonleitungsdienste bereit gestellt, jedoch sind Handys mit sofortige Zahlungskarten vorhanden und sind gebrauchsbereit.
-Falls die Immobilie vermietet wurde oder wenn ich nicht in der Türkei bin, wie kann ich an mich geschickte Rechnungen bezahlen?
Wir werden Ihnen behilflich sein ein Bankkonto zu eröffnen, damit Ihre Rechnungen von diesem Konto aus über ein automatisches Zahlungsanweisungssystem bezahlt werden. Somit werden Ihre Rechnungen auch zu den Zeiten bezahlt, wo Sie außer Landes sind.
-Gibt es in der Türkei Satellitenfernsehsystem?
Ja, in der Türkei gibt es eine umfangreiche Satellitenfernsehen-Dienstleistung, um die europäischen Kanäle zu empfangen.
-Falls es möglich ist meine Immobilie lang- oder kurzfristig zu vermieten, in welcher Höhe sollte meine Erwartung vom Mietbetrag her liegen?
Die Türkei ist für die Europäer ein immer mehr populär werdendes Land. Auch die Ausflughotels bewahren ihre Popularität, die zu Sommerzeiten von einheimischen Touristen besucht werden. Langfristige Vermietungen sind im Allgemeinen über sechs Monate oder 1 Jahr Basis verwirklichte Vermietungen. Sechs monatliche Vermietungen werden im Allgemeinen nur zu Sommerzeit verwirklicht und da Sie wohl Ihr Eigentum selbst benützen möchten, sind somit langfristige Vermietungsalternativen für Sie nicht vernünftig. Die Immobilien können auch täglich oder wöchentlich vermietet werden. Die Preise entsprechen dem Zustand der Immobilie und der Saison. Bitte notieren Sie dass Mieteinkommen in der Türkei der Steuerpflichtigkeit unterliegen.
-Falls ich meine Immobilie in der Türkei verkaufen möchte, muss ich mit irgendeiner Einschränkung rechnen und wie wären die Kosten?
Die Kosten für den Wiederverkauf wären in etwa 5 % und beinhalten Verkaufssteuer, die lokalen Dokumente und gesetzliche Löhne. Das Grundbesitz kann ohne Einschränkung an türkische oder fremde Staatsangehörige verkauft werden. Entsprechend der Gesetzesänderung (Urteil, 32. August 1989) [Bemerkung des Übersetzers: 32. August gibt es nicht] kann die türkische Lira in eine andere Währung umgewandelt werden. Aus diesem Grunde kann Ihr Betrag aus dem Erlös des Eigentumsverkaufs in eine von Ihnen gewünschte Währung umgewandelt werden und als Ergebnis davon in ein anderes von Ihnen bevorzugtes Land transferiert werden.
-Wie sind die Möglichkeiten der medizinischen und zahnärztlichen Versorgung in der Türkei?
In der Türkei befinden sich sowohl öffentliche, als auch private Anlagen. Private Anlagen besitzen noch höhere Standarte und sind im Vergleich zu anderen europäischen Ländern annähernd um 40-50 % günstiger.
-Können wir in der Türkei eine private Krankenversicherung abschließen?
Ja, die private Krankenversicherung ist in der Türkei gegenwärtig vorhanden und die Kosten dafür sind im Verhältnis zu Ihrem Land wieder günstiger. Individuellreisende, die in ihrem eigenen Lande eine private Krankenversicherung besitzen und die Türkei für 3 Monate oder für einen kürzeren Zeitraum besuchen, werden umfasst, aber überprüfen Sie dies vor Ihrer Reise mit Ihrer Versicherungsagentur. Für diejenigen, die vorhaben noch länger in der Türkei zu bleiben oder in der Türkei in Rente zu gehen, wäre unsere Empfehlung, die Globale Politik, die mit VHI angeboten wird, zu überprüfen oder in der Türkei vom Schutz einer Versicherung erfasst zu werden.
-Muss ich für den Fonds, den ich in die Türkei bringe, Steuer oder ein Entgelt bezahlen?
Für den Transfer von Fonds wird vom Staat keinerlei Gebühr verlangt, jedoch die Banktransfergebühr in Ihrem Lande und eine geringe Annahmegebühr von der Bank in der Türkei werden normalerweise verlangt. Beim Kauf der Immobilie unterliegen Sie den Gebühren der staatlichen Steuern und der jährlichen Immobiliensteuer.
-Falls ich meine Immobilie verkaufe, kann ich meine Fonds frei aus der Türkei heraustransferieren?
Ja, in der Türkei befindet sich eine sehr liberale Investitionsatmosphäre und dies beinhaltet freien Kapitalfluss (international), Profit, Dividende und Löhne, Freihandelszonen und Subventionen. Wiederum können geringe Bankgebühren entstehen.
-Kann ich meine Immobilie meinen Nutznießern testamentarisch hinterlassen?
Falls Sie ein Testament in türkischer Sprache aufsetzen, können Sie Ihr Eigentum Ihren Nutznießern hinterlassen, jedoch falls Sie kein Testament aufsetzen geht Ihr ganzes Eigentum an Ihre Verwandten.
-Falls ich meine Immobilie in der Türkei verkaufe/verkauft habe, werde ich mit Kapitalertragssteuer oder mit anderen Steuern belastet?
Kapitalerträge vom Verkauf von Eigentümern unterliegen in der Türkei der Steuerzahlung, falls der Eigentumsbesitzer eine Gesellschaft ist. Individuelle Besitzer brauchen keine Kapitalertragssteuer zu bezahlen, vorausgesetzt dass Sie das Eigentum ein Jahr lang besitzen. Falls Sie normalerweise im Vereinigten Königreich wohnhaft sind und dort als ein gewöhnlicher Steuerpflichtiger eingegliedert sind, kann dieser Kapitalsertrag im Vereinigten Königreich der Steuerpflicht unterliegen. Wo keine Doppelversteuerungsabkommen, insbesondere mit bestimmten Ländern bestehen, befinden sich im Steuergesetz des Vereinigten Königsreichs für bestimmte Einkommensarten (zum Beispiel Dividende und Zins), denen im anderen Lande Steuern bezahlt werden, Gesetze, die einseitige Kreditbefreiungen gegenüber der Versteuerung des Vereinigten Königsreichs erlauben.
-Kann ich mein Haustier in die Türkei mitbringen?
Ja, Sie können gegenwärtig eine Katze, einen Hund, einen Vogel und zehn Fische mit in die Türkei bringen, mit der Bedingung, dass Sie sich 15 Tage vor Ihrer Reise in die Türkei ein Ursprungszertifikat und ein Gesundheitszertifikat besorgen. Es ist notwendig auch die Fluggesellschaft bei der Reservierung zu informieren, dass Sie vorhaben ein Haustier mitzubringen. Vergessen Sie aber nicht, dass Haustiere bei der Rückkehr aus der Türkei in das Vereinigte Königsreich oder nach Irland unter Quarantäne genommen werden..
-Was für eine gesetzliche Vertretung sollte ich beim Erwerb einer Immobilie in der Türkei haben?
Nach türkischem Recht ist es nicht notwendig bei Aufkäufen und Verkäufen in der Türkei irgendeine gesetzliche Vertretung zu haben, da alle Dokumente vom Grundbuchamt ausgestellt werden und dies, auch in sich selbst gesetzlich verbindlich ist. myvillaturkey.com wird alle Ihre Aufkaufs- und Verkaufsprozeduren in Ihrem Namen vollständig leiten, aber manche fühlen sich wohler, wenn sie eine gesetzliche Vertretung haben. Falls Sie einen Anwalt beauftragen möchten, können wir Ihnen mehrere unabhängige Anwälte empfehlen. Wir hoffen, dass die obigen Informationen Ihnen nützlich waren. Falls Sie die verkäuflichen Immobilien in Bodrum, Kusadasi, Datça, Marmaris, Alanya, Antalya, Göcek, Fethiye, Kas oder Altinkum sich anschauen möchten, folgen Sie bitte den entsprechenden Links, die unten aufgeführt sind.
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